KI-Workshop als Fortbildung für Anwälte
Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 8 BRAO, § 15 FAO für Fachanwälte, Teilnahmebescheinigung der Werkstatt – und warum die Anerkennung bei der Kammer liegt.
Ein KI-Workshop als Fortbildung für Anwälte berührt zwei Ebenen des Berufsrechts: die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 8 BRAO, die jeden Rechtsanwalt trifft, und die Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach § 15 FAO mit fester Stundenzahl und Nachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Die Montag-Werkstatt stellt eine Teilnahmebescheinigung mit Datum, Dauer und Inhalt aus; ob und in welchem Umfang eine Kammer sie anerkennt, entscheidet die jeweilige Kammer.
Was verlangt § 43a Abs. 8 BRAO?
Der Satz ist kurz: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.“ § 43a Abs. 8 BRAO nennt weder Stundenzahl noch Themen noch ein Nachweisverfahren. Die Pflicht gilt für alle Rechtsanwälte unabhängig von einer Fachanwaltsbezeichnung; wie sie erfüllt wird, bleibt dem Einzelnen überlassen.
Drei Beobachtungen aus den Gesprächen in der Werkstatt:
- Inhaltlich offen – die Norm unterscheidet nicht zwischen materiellem Recht, Verfahrensrecht und Arbeitstechnik; ein Tag zu KI-Werkzeugen im Kanzleialltag fällt nicht aus dem Wortlaut heraus.
- Parallel zu Art. 4 der KI-Verordnung – die Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt von Betreibern KI-Kompetenz des Personals; ein dokumentierter Workshop kann für beide Ebenen denselben Nachweis liefern (KI-Governance).
- Kein Sanktionsverfahren im Gesetz – anders als bei § 15 FAO knüpft die BRAO an Abs. 8 keine ausdrückliche Rechtsfolge.
Was Teilnehmer daraus mitnehmen: Für die allgemeine Pflicht ist die Bescheinigung ein Beleg, dass Fortbildung stattgefunden hat – mehr verlangt der Wortlaut nicht, weniger ist nicht dokumentierbar.
Was regelt § 15 FAO für Fachanwälte?
Die Fachanwaltsordnung ist Satzungsrecht der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer. § 15 FAO verlangt von Fachanwälten je Fachgebiet und Kalenderjahr eine Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden – hörend oder dozierend an Veranstaltungen oder durch wissenschaftliche Publikation. Bis zu fünf Stunden davon sind im Selbststudium möglich, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet. Der Nachweis ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzulegen; die Merkblätter der Kammern, etwa der Rechtsanwaltskammer München, beschreiben Form und Frist.
Zwei Punkte sind für einen KI-Workshop entscheidend:
- Fachgebietsbezug – § 15 FAO verlangt Fortbildung „auf dem Fachgebiet“. Ein Tag zu KI-Werkzeugen ist zunächst Arbeitstechnik; ob und in welchem Umfang eine Kammer den Bezug zum Fachgebiet anerkennt, ist ihre Entscheidung.
- Rechtsfolge – nach § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO kann die Erlaubnis zur Fachanwaltsbezeichnung widerrufen werden, wenn die vorgeschriebene Fortbildung unterlassen wird.
Die Werkstatt arbeitet mit anonymisierten Testakten; Teilnehmer, die ihre Fachanwaltsstunden im Blick haben, legen die Agenda ihrer Kammer vor und erhalten so eine Einschätzung, bevor sie sich anmelden.
Was steht in der Teilnahmebescheinigung der Werkstatt?
Die Bescheinigung folgt den Angaben, die Kammer-Merkblätter typischerweise abfragen, und wird am Ende des Werkstatt-Tags ausgehändigt:
- Teilnehmer – Name, Kanzlei.
- Veranstaltung – „Die Montag-Werkstatt: KI-Workflows und Skills für Rechtsanwälte“, Ort, Datum.
- Dauer – Zeitstunden netto ohne Pausen, laut Agenda.
- Inhalte – die gebauten Skills: Rechtsprechung auswerten, Anlagen prüfen, Advocatus Diaboli, Governance-Bausteine; Werkzeuge Claude und Codex; Quellen ausschließlich öffentlich.
- Referent und Veranstalter – Name, Unterschrift, Anschrift.
- Anlage – die Tagesagenda mit Zeitblöcken.
Was Teilnehmer beobachten: Kammern fragen bei Rückfragen nach zwei Dingen – nach der Nettodauer und nach dem Inhalt in einer Form, die den Fachgebietsbezug erkennen lässt. Deshalb steht in Punkt 4 nicht „KI-Workshop“, sondern die konkrete Liste dessen, was gebaut wurde, mit den Rechtsgebieten der Testakten. Eine Bescheinigung, die nur den Titel nennt, beantwortet die Frage der Kammer nicht.
Wer entscheidet über die Anerkennung?
Die regionale Rechtsanwaltskammer, bei der der Anwalt Mitglied ist. In Deutschland gibt es 28 Rechtsanwaltskammern; die Bundesrechtsanwaltskammer ist ihre Dachorganisation, entscheidet aber nicht über einzelne Fortbildungsnachweise. Ein zentrales Akkreditierungsverfahren für Veranstalter, wie es andere Berufe kennen, existiert für die Anwaltschaft nicht – jede Kammer prüft den Nachweis, den ihr Mitglied vorlegt.
Für die Werkstatt heißt das:
- Keine Vorab-Anerkennung – der Veranstalter kann keine Stunden „garantieren“; er bescheinigt, was stattgefunden hat.
- Entscheidung im Einzelfall – dieselbe Bescheinigung kann bei zwei Kammern oder für zwei Fachgebiete unterschiedlich beurteilt werden.
- Zwei Nachweisebenen – für § 43a Abs. 8 BRAO genügt der Beleg der Teilnahme; für § 15 FAO kommt der Fachgebietsbezug hinzu.
Was Teilnehmer beobachten: Die Frage nach der Anerkennung kommt in fast jeder Anmeldung. Die Antwort der Werkstatt ist immer dieselbe: Agenda und Musterbescheinigung stehen vor der Anmeldung zur Verfügung, die Kammer entscheidet. Wer die Agenda vorab einreicht, hat am Werkstatt-Tag Klarheit – in beide Richtungen. Details zum Ablauf des Tages stehen auf der Seite Montag-Werkstatt für Anwälte.
Häufige Fragen
Diese Antworten fassen die Fragen zusammen, die vor der Anmeldung zur Montag-Werkstatt zur Fortbildung am häufigsten gestellt werden.
Zählt der Werkstatt-Tag automatisch als Fortbildung nach § 15 FAO?
Nein. § 15 FAO verlangt Fortbildung auf dem Fachgebiet; ob ein KI-Workshop mit Testakten aus einem Rechtsgebiet diesen Bezug herstellt, entscheidet die Rechtsanwaltskammer des Teilnehmers. Die Werkstatt bescheinigt Dauer und Inhalt – die Einordnung nimmt die Kammer vor.
Was unterscheidet Fortbildung nach BRAO von KI-Kompetenz nach Art. 4?
Zwei Rechtsgrundlagen, ein Nachweis: § 43a Abs. 8 BRAO betrifft den Anwalt als Berufsträger, Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 die Kanzlei als Betreiber von KI-Systemen. Eine Bescheinigung mit Datum, Dauer und Inhalt dokumentiert beides – wie sie ins Inventar passt, beschreibt KI-Governance: Was der AI Act verlangt.
Gilt Selbststudium mit KI-Werkzeugen als Fortbildung nach § 15 FAO?
§ 15 FAO lässt bis zu fünf Stunden Selbststudium je Kalenderjahr zu, wenn eine Lernerfolgskontrolle stattfindet und nachgewiesen wird. Eigenes Experimentieren mit einem Skill ohne Lernerfolgskontrolle erfüllt diese Form nicht; was als Lernerfolgskontrolle gilt, beschreiben die Kammer-Merkblätter.
Wo steht, was am Werkstatt-Tag gebaut wird?
Die drei Standard-Skills sind im Blog beschrieben: Rechtsprechung mit KI auswerten, Schriftsatz und Anlagen prüfen und KI-Agents und Skills für die Kanzlei. Weitere Artikel im Blog.